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Übersetzung des polnischen IPR auf dem Markt

 Am 30. Juli erscheint die Übersetzung des polnischen IPR ins Deutsche. Die Ausgabe enthält neben dem aktuellen Gesetzestext des IPR (Stand: Juni 2011) sowie einen Auszug aus der polnischen Zivilprozessordnung zum internationalen Zivilverfahren...mehr

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Pressemitteilung: Veröffentlichung Polnisches IPR

Am 30. Juli ist eine neue Übersetzung des polnischen IPR ins Deutsche erschienen. Die Ausgabe enthält neben dem aktuellen Gesetzestext des IPR (Stand: Juni 2011) einen Auszug aus der polnischen Zivilprozessordnung zum internationalen Zivilverfahren.

Der zweisprachige Band umfasst 99 Seiten. Die Neuerscheinung 39,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten.

Bestellungen sind unter anfrage(at)de-iure-pl.org oder unter der Telefonnummer 0049/(0)941 567 207 möglich. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Pressemitteilung: Neuübersetzung des polnischen Strafgesetzbuches

Am 1. Juli ist im Verlag de-iure-pl die komplette deutsche Neuübersetzung des polnischen Strafgesetzbuchs inklusive des Militärteils erschienen. Die zweisprachige Ausgabe umfasst 209 Seiten und ist auf dem Rechtsstand von Juni 2011. Regulär kostet die Neuerscheinung 42,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten.

Bestellungen sind unter anfrage@de-iure-pl.org oder unter der Telefonnummer 0049/(0)941 567 207 möglich. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Pressemitteilung: Neuübersetzung der polnischen Strafprozessordnung

Zum 15. April ist die Neuübersetzung der polnischen Strafprozessordnung auf den Markt gekommen. Die Übersetzung ist auf dem neuesten Rechtsstand und umfasst 369 Seiten. Enthalten ist die komplette Strafprozessordnung mit Ausnahme des Verfahrens in Militärstrafsachen.Die Erstauflage kann zum Preis von 39,99 Euro bestellt werden.

Bestellungen können unter presse@de-iure-pl.org abgegeben werden. Weitere Informationen unter +49 941 567 207 oder www.de-iure-pl.org.


Neue Form der Eintragung in das Grundbuch

Der polnische Minister der Justiz, Krzysztof Kwiatkowski, begrüßte währen der Konferenz "Grundbücher und Hypotheken in der Bank- und Rechtspraxis" die neue Verfahrensweise in Grundbuchämtern. Diese ist das Ergebnis der Einführung eines "Neuen Grundbuch"- Programms. Sämtliche Grundbücher werden jetzt in elektronischen Form geführt. Die durchschnittliche Dauer einer Eintragung wurde so innerhalb des letzten halben Jahres auf einen Monat verkürzt. Viele Eintragungen können praktisch sofort gemacht werden. Dies dient der Sicherheit von Vertragsparteien, sowie der Sicherheit des Rechtsverkehrs. Zahlreiche Immobiliengeschäfte können jetzt zügig durchgeführt werden. In der Zukunft - betonte der Minister - wird auch der Antrag auf Eintragung sowie der Antrag auf Auskunft in elektronischen Form vorgelegt. 

Aus den Daten des Ministeriums ergibt sich, dass die Gesamtzahl der Grundbücher in Polen am 30. Juni 2010 insgesamt 20 122 786 betrug. Am 11. Oktober 2010 gab es insgesamt 12 819 921 Grundbücher, die in elektronischen Form geführt werden. 

 

 

Preissenkungen für Anmeldung von Gemeinschaftsmarken

 

Ab Anfang Mai 2009 senkte das für die Anmeldung und Eintragung der Gemeinschaftsmarken zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Kosten für den Erwerb einer  Gemeinschaftsmarke um ca. 40%. Das System, das eine separate Gebühr für Anmeldung und Eintragung vorsah, wurde durch eine einzige Gebühr ersetzt. So kostet eine Online-Anmeldung jetzt EUR 900,- und eine auf dem Postwege angemeldete Marke insgesamt EUR 1.050,-. Damit ist eine Gemeinschaftsmarke, die ihre Geltung in jedem EU-Mitgliedsstaat hat, im Vergleich zu einer nationalen Marke (Kosten ab 300,- EUR)  für zahlreiche Unternehmen attraktiver geworden. Der Trend zur Gemeinschaftsmarke, der sich ohnehin für viele europaweit tätige Unternehmen lange abzeichnete, wird durch die vorgenannten Preissenkungen aller Voraussicht nach auch auf national tätige Unternehmen übergehen. Weitere Informationen: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Adriana Grau, LL.M., adrianagrau@advocare.net.

 

 

Vorteile der Justiz-Hamonisierung im Verhältnis Deutschland - Polen nutzen

 

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren bei dem Versuch, einen einheitlichen Rechtsraum in Europa zu schaffen, erhebliche Fortschritte geleistet. Stand zunächst die Europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen seit 2001 lange Zeit allein im Raum, so folgten nun in relativ kurzer Folge Verordnungen zum Europäischen Vollstreckungstitel, zum Europäischen Mahnbescheid und zur Geltendmachung geringfügiger Forderungen. Schließlich wurden jüngst mit den sog. Rom-I- und Rom II- Verordnungen auch die Vorschriften des materiellen Rechts harmonisiert. Dies erleichtert es deutschen und polnischen Firmen erheblich, Ansprüche gegen die Schuldner im jeweils anderen Land durchzusetzen. Diese Vorteile sollten die Unternehmen dringend nutzen. Weitere Informationen: Rechtsanwalt Dr. Jan Schürmann, schuermann@mertensundpartner.de

 

 
 

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